Video-Sprechstunde
Video-Sprechstunde als Kassenleistung
Die Video-Sprechstunde ist - genauso wie der Besuch in der Arztpraxis - eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Einzig die Leistungen, welche generell nicht Bestandteil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen sind, wie z.B. private Reise-Impfberatungen, sind auch nicht im Rahmen der Video-Sprechstunde über die Gestzlichen Krankenkassen abrechenbar.
Vorgehen bei unbekannten Patienten bzw. Vorlage der Chipkarte
Die Versicherungsdaten des Patienten werden bei der Vereinbarung des Video-Termins durch das Praxispersonal abgeglichen bzw. bei Neu-Patienten durch das Praxispersonal erhoben.
War der Patient bisher noch nie in unserem Behandlungszentrum, hält der Patient zudem zu Beginn des Video-Termins die elektronische Gesundheitskarte in die Kamera, damit die Identität geprüft und die notwendigen Patientendaten verglichen werden können. Der Patient bestätigt zudem mündlich das Bestehen des Versicherungsschutzes.