Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
die aktuelle gesundheitspolitische Lage und die damit verbundenen Herausforderungen im Gesundheitswesen zwingen uns dazu, unsere Praxisabläufe noch effizienter zu gestalten. Unser Ziel ist es, Ihnen auch weiterhin zeitnahe Termine und eine qualitativ hochwertige Versorgung zu bieten.
Das Problem ungenutzter Termine
Eine Arztpraxis ist ein hochkomplexer Betrieb, bei dem für jeden Termin Personal, Räumlichkeiten und medizinische Geräte fest für Sie reserviert werden. Wenn vereinbarte Termine ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen werden, entstehen uns nicht nur erhebliche wirtschaftliche Einbußen, sondern es bleibt auch wertvolle Behandlungszeit ungenutzt, auf die andere Patienten oft dringend warten.
Unsere neue Regelung zum Ausfallhonorar
Um einen reibungslosen Praxisablauf zu gewährleisten, führen wir daher ab sofort folgende Regelung ein:
- Absagefrist: Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
- Ausfallgebühr: Für Termine, die nicht fristgerecht abgesagt oder ohne Entschuldigung versäumt werden, stellen wir ein Ausfallhonorar in Rechnung.
- Keine Kassenleistung: Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr eine private Forderung ist, die nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen erstattet wird.
Warum dieser Schritt?
In Zeiten knapper werdender Budgets und einer zunehmenden Belastung der haus- und fachärztlichen Versorgung können wir es uns im Sinne unserer Patienten gemeinschaftlich nicht leisten, Kapazitäten verfallen zu lassen. Eine rechtzeitige Absage gibt uns die Chance, den Termin an andere Personen zu vergeben, die dringend medizinische Hilfe benötigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme, die letztlich der Sicherstellung einer verlässlichen Terminplanung für alle zugutekommt.
Ihr Praxisteam